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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDIGUNGEN

 

Die AGB werden vom jeweiligen Veranstalter festgelegt und sind dementsprechend bei den Veranstaltern auf den Websites zu finden. Die hier hinterlegten AGB gelten nur für die Berliner Module in der Hasenheide und den Fortbildungen mit Inga Franz und Dr. Günter Niessen. 

Die Berücksichtigung einer Seminar-Anmeldung erfolgt nach Eingangsdatum und wird durch Übersenden des Online-Formulars und der Anmeldebestätigung für beide Seiten verbindlich. 

Die Seminargebühr ist erst nach Erhalt der Rechnung zu überweisen. Bei Rücktritt oder Umbuchung der Anmeldung vor Ausstellung der Rechnung fallen 35 € und bis zu 6 Wochen vorher 60 € Bearbeitungsgebühr an. Bei einer späteren Stornierung werden bis zu 2 Wochen vorher 50% der Seminargebühren einbehalten und ab 2 Wochen vor der Veranstaltung ist die volle Gebühr zu bezahlen. Sie können jederzeit vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer benennen, dann fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren an.

Sollte der Rechnungsbetrag bis zu dem Zeitpunkt der Stornierung noch nicht überwiesen worden sein, hat der Veranstalter das Recht auf den fälligen Betrag und wird dieses in Anspruch nehmen. 

Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht inbegriffen und selbstständig zu organisieren.

Der Veranstalter behält sich grundsätzlich das Recht vor, die geplante Veranstaltung zu annullieren. Der Ausfall eines Seminars durch zu geringe Teilnehmerzahl, Krankheit des Dozenten, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse berechtigt nicht zum Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Der Veranstalter wird trotzdem versuchen für beide Seiten eine akzeptable Lösung zu finden, z. B. durch kostenlose Umbuchung auf einen anderen Termin/Ort bzw. durch Vertretung des Referenten. Im Falle eines Ausfalls, auch bei einer kurzfristigen Absage, werden bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren selbstverständlich zurückerstattet. Der Veranstalter kann jedoch nicht zum Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Ausfallkosten herangezogen oder für mittelbare Schäden, Gewinnentgang oder Ansprüche Dritter haftbar gemacht werden.

Fehlzeiten von maximal 10% (also 4 Stunden) können durch Nachhören der Audioaufzeichnungen kompensiert werden, darüberhinaus können wir kein Teilnahmezertifikat ausstellen.

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